Neues aus dem Stall!


Vergessen Sie nicht, schon jetzt für Ihren Anlass zu reservieren!   07.07.2010


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Der Jakobs&van der Velde Catering Services erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Anlässe Ihrer Kunden nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde von Jakobs&van der Velde Catering Services (oder eine von ihm beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt stets beim Veranstalter. Jakobs&van der Velde Catering Services übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalter.

2. Zustandekommen des Vertrags

Jakobs&van der Velde Catering Services unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt Jakobs&van der Velde Catering Services dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

3. Infrastruktur / Organisatorisches

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass am gewünschten Ort, die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen und das eine Zufahrt zum vorgeschriebenen Ort vorhanden ist. Der Kunde ist verpflichtet Jakobs&van der Velde Catering Services umgehend, jedoch spätestens bis zu deren schriftlicher Auftragsbestätigung (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.

Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, bei der örtlich zuständigen Behörde eine allfällig erforderliche Bewilligung für eine Verlängerung einzuholen. Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet Jakobs&van der Velde Catering Services dem Kunden ein Zapfengeld pro Teilnehmer.

4. Nachträgliche Vertragsänderungen

Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens acht Kalendertage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat Jakobs&van der Velde Catering Services die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekanntzugeben. Die vom Kunden bekanntgegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. (Teil-)Annullation

Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm Jakobs&van der Velde Catering Services die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung:

  • · 14 Tage vor dem Anlass: keine Rechnungstellung.
  • · 13-8 Tage vor dem Anlass: 30 % der entfallenden Leistungen.
  • · 7-3 Tage vor dem Anlass: 50 % der entfallenden Leistungen.
  • · 2-0 Tage vor dem Anlass: 100 % der entfallenden Leistungen.
  • 6. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung

Die Rechnungen von Jakobs&van der Velde Catering Services sind in jedem Fall innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet Jakobs&van der Velde Catering Services dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrags.

Jakobs&van der Velde Catering Services behält sich namentlich bei grösseren Caterings oder Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Jakobs&van der Velde Catering Services und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Jakobs&van der Velde Catering Services und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Zürich, wobei der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30 BV verzichtet.

 

www.fondueontour.ch  Jakobs & van der Velde Catering Services 2010 unsere: AGB’s